Tagesspiegel Checkpoint (26.02.2026)
Parkscheinautomat mit fragwürdiger Arbeitsmoral26. Februar 2026
Parkhaus am S-Bahnhof Wannsee
11. März 2026

Flexibles Musikschulmodell statt Unsicherheiten

Wie können Honorarkräfte, die die Unterrichtsvielfalt an Musikschulen sicherstellen, auch nach der Übergangsregelung rechtssicher selbstständig im Bezirk tätig sein?
In der gestrigen (4.3.26) Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ging es unter anderem um die Verlängerung der Übergangsregelung nach §127 SGB IV. Diese verschafft Musikschulen und freiberuflichen Lehrkräften vorübergehend Zeit – aktuell bis Ende 2027 - sie löst jedoch nicht das grundlegende Problem wie die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katharina Concu unterstreicht: „Viele Musikschulen sind organisatorisch auf Honorarkräfte angewiesen und viele Lehrkräfte entscheiden sich bewusst für eine selbstständige Tätigkeit. Für uns Freie Demokraten ist daher klar: Selbstständige Lehrtätigkeit muss auch künftig rechtssicher möglich bleiben.“

Vor diesem Hintergrund setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, neue Organisationsformen zu prüfen, die sowohl Rechtssicherheit schaffen als auch die notwendige Flexibilität erhalten. „Statt weiter auf neue gesetzliche Vorgaben höherer Instanzen zu warten, sollten Land und Bezirke schon jetzt prüfen, wie freiberufliche Lehrkräfte ihren Unterricht weiterhin eigenverantwortlich und ohne Weisungsbindung anbieten können. Denkbar wäre ein Modell, bei dem die Berliner Musikschulen vor allem Infrastruktur und Unterstützung bereitstellen – etwa durch die zeitweise Vermietung geeigneter Unterrichtsräume, organisatorische Hilfe oder die Vermittlung zwischen Lehrkräften und Interessierten.“, sagt Concu.

So könnte ein modernes Modell entstehen, in dem Lehrkräfte ihre Unterrichtsinhalte und -organisation selbstständig gestalten, während die Musikschule als Plattform und Dienstleister wirkt. Ziel ist es, ein vielfältiges Musikschulangebot zu sichern und gleichzeitig den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen an echte Selbstständigkeit gerecht zu werden.

Zum Hintergrund: Auslöser der weiterhin bestehenden Unsicherheit ist ein Urteil des Bundessozialgericht aus dem Jahr 2022 - das sogenannte Herrenberg-Urteil -, das die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarkräften an Musikschulen deutlich verschärft hat. Seitdem prüft die Deutsche Rentenversicherung entsprechende Beschäftigungsverhältnisse strenger, wodurch vielerorts das Risiko besteht, dass bislang freiberufliche Tätigkeiten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden, was zu erheblichen Nachzahlungen führen könnte.

Initiative ansehen
Datenschutz
FDP-Fraktion der BVV Steglitz-Zehlendorf, Inhaber: Fraktionsvorsitzende: Mathia Specht-Habbel (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
FDP-Fraktion der BVV Steglitz-Zehlendorf, Inhaber: Fraktionsvorsitzende: Mathia Specht-Habbel (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.