Bezirksverordneten-
versammlung


Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die auf fünf Jahre demokratisch gewählte Volksvertretung innerhalb eines Bezirks. Sie ist aber kein gesetzgebendes bzw. -beschließendes Organ wie zum Beispiel der Bundes- oder Landtag. Bezirksverordnete sind demnach keine Abgeordneten, sie arbeiten ehrenamtlich und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% einer Diät eines Abgeordneten. Wählen lassen kann sich jeder, der das aktive und passive Wahlrecht besitzt, in Berlin wohnt und auf der Liste einer Wählervereinigung bzw. Partei steht. Da die BVV-Wahl eine Listenwahl ist, können keine Einzelkandidaturen berücksichtigt werden. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme, die sie vergeben können. Die Bezirksverordnetenversammlung eines Bezirks besteht aus 55 Verordneten. Drei Verordneten oder mehr einer Partei bilden eine Fraktion, Mitglieder verschiedener Parteien können nur gemeinsam einer Fraktion angehören, wenn sie auf derselben Liste gewählt worden sind.


Laut Berliner Verfassung sind die 12 Bezirksverordnetenversammlungen Teil der jeweiligen bezirklichen Selbstverwaltung, deren Bezirksbürgermeister und Stadträte durch die BVV gewählt und deren Handeln über die BVV kontrolliert wird (Kontrollrecht). Über alle das Berzirksamt betreffenden Angelegenheiten kann sie jederzeit Auskunft verlangen (Auskunftsrecht). Des Weiteren kann ein einzelner Bezirksveordneter oder eine Fraktion an das Bezirksamt Anfragen und Anträge stellen (Initiativrecht) und über diese Ersuchen und Empfehlungen bezirkliches Verwaltungshandeln anregen. Aber ein Weisungsrecht besitzt die BVV nicht, es ist Sache der Verwaltung, ob und wie sie die Beschlüsse umsetzt. Die BVV darf den Haushalt eines Bezirks beschließen – allerdings nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Die öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung findet einmal im Monat statt. Die Mitglieder der BVV gehören verschiedenen (meist öffentlichen) Ausschüssen an wie zum Beispiel dem Jugendhilfe- oder Rechnungsprüfungsausschuss oder dem Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur. Die Anzahl und Benennungen der einzelnen Ausschüsse werden am Anfang einer Legislaturperiode festgesetzt und. Ihnen können und sollen auch sogenannte Bürgerdeputierte angehören, über die fraktionellen Vorschläge stimmt die BVV dann ab.


Die Dokumente wie Anträge, große und kleine Anfragen, Beschlüsse oder auch Vorlagen werden als Drucksachen bezeichnet und haben eine bestimmte Nummerierung, die unerlässlich ist bei der riesigen Anzahl von Dokumenten, mit denen sich das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung täglich beschäftigen. Die Arbeit der Verwaltung schlägt sich in Vorlagen nieder, die dann der BVV zum Beschluss oder auch einfach nur zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Die Mitglieder der BVV haben mehrere Möglichkeiten: Sie können unabhängig von Sitzungsterminen und -fristen schriftliche Anfragen stellen, die vom Bezirksamt dann innerhalb von drei Wochen nach Anfrageneingang schriftlich beantwortet werden müssen (die haben dann allerdings eine andere Nummerierung und werden nicht als Drucksache gesehen). Im Gegensatz dazu werden kleine und große Anfragen einer Fraktion bzw. eines Bezirksverordneten dann mündlich vom zuständigen Bezirksstadtrat innerhalb der Sitzung der BVV zunächst beantwortet und der/die Anfragensteller haben dann noch die Möglichkeit von Nachfragen. Anträge kommen aus den Reihen der BVV und müssen fristgerecht zur jeweiligen Sitzung eingebracht werden. Damit stehen sie auf der Tagesordnung, sind aber selten direkt beschlussfähig, weshalb die Anträge dann ersteinmal in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen werden. Dort wird dann diskutiert und beraten und je nach Thema beschäftigen sich ein oder mehrere Ausschüsse gleichzeitig oder nacheinander mit den einzelnen Anträgen, bevor am Ende dann eine Beschlussempfehlung gegeben wird. Der Antrag landet also je nach Beratungsfolge wieder auf der Tagesordnung der BVV und steht dann zur Abstimmung bereit. Das kann mindestens einen Monat, schlimmstenfalls auch mehrere Jahre dauern. Im Internet sind die Verläufe der Drucksachen nachzusehen.


Auch Bürger und Bürgerinnen können Fragen an die Verwaltung während der Bezirksverordnetenversammlung stellen. Die sogenannte Einwohnerfragestunde findet zu Beginn jeder öffentlichen BVV-Sitzung statt und dauert 30 Minuten. Die höchstens drei bis vier Fragen müssen zuerst schriftlich an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung gestellt werden, damit ist dann die Anmeldung erledigt. Thematisch sollten Fragen gefunden werden, zu denen der Bezirk Stellung nehmen kann, also in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Anfrage nicht erst groß erläutert bzw begründet wird, damit auch noch andere Bürger die Chance auf das Vortragen ihres Anliegens haben. Sobald die Antwort des entprechenden Mitglieds des Bezirksamtes gegeben wurde, ist eine weitere Aussprache nicht möglich, auch wenn natürlich noch Raum für kurze Nachfragen bleibt. Auch in den Ausschusssitzungen gibt es die Möglichkeit als Bürger Anfragen zu stellen. Hier ist in kleiner Runde mehr Platz für ausführlichere Erörterungen von Problemen und Anliegen. Daneben kann man sich jederzeit an die einzelnen Fraktionen wenden, die dann vielleicht aus Ihrem Anliegen einen Antrag formulieren und somit an politischer Kraft gewinnen kann.