Wie aus den Antworten der
Schriftlichen Anfrage hervorgeht, wurden die Honorarkräfte im Bezirk, um eine rechtssichere Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, vom Amt um Zustimmung zur neuen Übergangsregelung gemäß §127 SGB IV gebeten. Über Fälle, in denen keine Zustimmung vorliegt oder die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung bereits eine abhängige Beschäftigung festgestellt hat, würde das Amt aktuell selbst entscheiden. Wie das Bezirksamt unterstreicht, ist laut der Senatsverwaltungen für Finanzen, Bildung und Kultur eine rechtssichere Anwendung der AV Honorare nur bei gleichzeitiger Anwendung dieser neuen Übergangsregelung möglich. Daraufhin wurden die freien Lehrkräfte um ihre Zustimmung zur Anwendung der Übergangsregelung gebeten, was unter den Freischaffenden Fragen aufwarf. Es scheint, dass das Land Berlin sich gerade mit Blick auf Statusfeststellungsverfahren der Sozialversicherung im Dickicht der Verwaltungsakte verliert, statt die Lebenswirklichkeit Freischaffender in den Fokus zu nehmen. „Wir Freie Demokraten fordern, das Engagement der freiberuflichen Lehrkräfte anzuerkennen und ihr Recht auf freie Vertragsgestaltung zu stärken. Dass bei den Verhandlungen offenbar das Thema Vertragsfreiheit bislang keine Rolle zu spielen scheint, ist inakzeptabel und zeigt, wie weit sich die Verwaltung von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt hat.“, sagt die kulturpolitische Sprecherin Katharina Concu. So würde der Wille der Vertragsparteien entwertet. Auch brächte dies für die Zukunft erhebliche Planungsunsicherheit für Einrichtungen wie Musikschulen und Volkshochschulen und ein unkalkulierbares Risiko der Scheinselbstständigkeit für Freischaffende. „Überlegungen, dass alle derzeitigen Honorarkräfte vom Land Berlin fest angestellt werden, dürften sich aufgrund der desolaten Haushaltssituation erübrigen“, meint Concu. Auch wäre dies ein Widerspruch zur individuellen Lebensplanungen von Lehrkräften. „Die Deutsche Rentenversicherung propagiert die Unvereinbarkeit von Freiberuflichkeit und Lehrtätigkeit – das zu akzeptieren, wäre ein massiver Einschnitt in die freie Lebensgestaltung und Vertragsfreiheit für viele Menschen in Deutschland!“, sagt Concu.
Erfreulich ist, dass seit Inkrafttreten der Übergangsregelung alle Mittel des Senats genutzt und der Betrieb der Leo-Borchard-Musikschule im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden konnten. Auch gab es in Steglitz-Zehlendorf, wie die Antworten des Amtes zeigen, bisher weder Nachzahlungen, noch Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die durch das Herrenberg-Urteil aufgeworfenen Risiken. Zu etwaigen Veränderungen nach dem Stichtag 31. Juli macht das Bezirksamt jedoch bisher keine Angaben. Nur so viel: Honorarerhöhungen für die bisherigen 242 Honorarlehrkräfte der Leo-Borchard-Musikschule sind bislang nicht von der Berliner Landesebene gegenfinanziert. Damit der Bezirk nicht auf den Kosten sitzen bleibt, ist mittelfristig eine Refinanzierung über entgeltpflichtige Angebote und Entgelterhöhungen geplant. Was bleibt, ist die Frage, wie es nach der Übergangsregelung ab 2027 weitergehen soll. Der Bezirk als ausführende Instanz ist hier auf rechtssichere Vorgaben der Bundesebene angewiesen. Dass sich das Land Berlin über eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislatur beispielsweise für eine Verstetigung der Übergangsregelung gemäß §127 SGB IV stark macht, danach sieht es momentan nicht aus. „Es muss also die Bezirksebene für sich eine praktikable Lösung finden, wie das Mischmodell aus Festangestellten und Honorarkräften auch nach 2026 funktionieren kann. Wir Freie Demokraten werden nach der Sommerpause dazu einen Vorschlag unterbreiten.“, kündigt Concu an.