Die Kaiser-Wilhelm-Straße als Beispiel missglückter Bürgerbeteiligung
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Berlins Mobilitätsgesetz ist aktuell nicht konsensfähig

„In seiner aktuellen Fassung erschwert das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) zunehmend die Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf Andreas Thimm. Aufgrund einseitiger Maximalforderungen zugunsten nur einiger bevorzugter Verkehrsträger rücke ein breiter Konsens der Stadtgesellschaft in weite Ferne. Die zeitgemäße - so wichtige - Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur bleibe weit hinter den Erwartungen zurück.
Drei Jahre nach In-Kraft-Treten des MobG plädiert Thimm daher dafür, dass das MobG nur mit Augenmaß und Rücksicht auf die bestehende und immer noch gut funktionierende Verkehrsstruktur in Steglitz-Zehlendorf Anwendung finden darf. Der von ihm im Mai eingebrachte Antrag fordert das MobG so zu reformieren, dass alle Verkehrsträger gleichermaßen gemäß ihrer tatsächlichen Bedeutung und technischen Ausbaumöglichkeiten Berücksichtigung finden und eine Differenzierung zwischen Innenstadt/Stadtzentrum sowie Außenbezirk in Einklang auch mit den umliegenden Gemeinden erfolgt.

Neben dem ÖPNV in Gänze, der Bahn insbesondere als Schnittstelle ins Umland, sehen die Freien Demokraten im Fahrrad einen Verkehrsträger, in dessen Infrastruktur sich gezielte Investitionen auch in Steglitz-Zehlendorf positiv auszahlen werden. „Das Fahrrad findet zunehmend Zuspruch. Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen und weiter auszubauen. Auch Steglitz-Zehlendorf soll fahrradfreundlich werden“, unterstreicht Thimm. Jedoch dürfe der Bezirk nicht systematisch für den Fuß- und Radverkehr zurückgebaut werden. Diese Verkehrsträger erfüllten auf Dauer weder die Anforderungen an eine barrierefreie Gesellschaft, noch ließen sich alle Transportaufgaben mit ihnen bewältigen. Zudem sehen die Freien Demokraten die Nutzung dieser Verkehrsträger sehr von äußeren Umständen (z.B. vom Wetter) beeinflusst, so dass das Fahrrad nur als ein Teil bzw. als Ergänzung im Verkehrsmix gelten kann.

„Die Verfechter des MobG berufen sich gerne auf die Stadtgesellschaft ohne jedoch die Stadtgesellschaft als Ganzes mitzunehmen“, stellt Thimm fest. Bei allen Vorhaben, die aufgrund des MobG realisiert werden sollen, sind jedoch selbstverständlich auch die jeweils örtlich betroffenen Bürger in vollem Umfang einzubeziehen“, unterstreicht er. Nur eine solche Beteiligung sieht das MobG nicht vor. Eine Situation wie z.B. in der Kaiser-Wilhelm-Straße sei inakzeptabel. Dort könnte es, wenn man es denn wollte, mit Rücksicht auf die bestehende Verkehrsstruktur und damit auch unter Berücksichtigung der Anwohnerinteressen ein Plus an Sicherheit für Radfahrende geben.

„Dem steht jedoch ein MobG entgegen, welches grundsätzlich Radverkehrsanlagen in maximaler Ausbauform fordert, selbst wenn deren Nutzungsumfang keineswegs belastbar festgestellt ist. Der bisherigen Konsensgesellschaft werden so die gemeinsamen gesellschaftlichen Werte alter Prägung als Grundlage entzogen“, kritisiert Thimm. In vielen Debatten der Stadtgesellschaft zeige sich der Wunsch nach klimaschonender und sicherer Fortbewegung zu Fuß, mit Fahrrad, aber auch mit dem Auto. Das MobG kann in seiner aktuellen Form diesem Wunsch jedoch nicht entsprechen. Vielmehr wird das MobG, wie Thimm darstellt, zunehmend instrumentalisiert mit dem Ziel den Stadtraum nach sozialistischer Manier zu kollektivieren. Thimm erklärt weiter: „Den Verfechtern des Mobilitätsgesetzes geht es dabei nur sekundär um den Klimaschutz. Sie postulieren vielmehr einen exklusiven Besitzanspruch am öffentlichen Straßenraum und streben dann als vermeintliches Sprachrohr nur des Teiles der Stadtgesellschaft, die ihnen zu folgen bereit ist, die alleinige Entscheidungskompetenz über dessen Verwendung an.“ Dies zeige sich insbesondere daran, dass sie an den Möglichkeiten neuer Technologien u.a. auch für die klimaschonende Weiterentwicklung von Autos, überhaupt kein Interesse haben. „In Folge bleibt z.B. auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Belebung der Elektromobilität weit hinter den Erfordernissen zurück. Vielmehr wird das MobG gezielt eingesetzt, um jede Form des motorisierten Individualverkehrs, unabhängig von dessen Erscheinungsform und Antriebstechnologie, so oder so, vollständig aus der Stadt zu verbannen, einzig damit sich Radfahrende vermeintlich „frei“ und ohne Rücksicht auf Andere bewegen können. Es dürfte jedoch fraglich sein, ob dieses Vorgehen tatsächlich dem Willen der Stadtgesellschaft in seiner Gesamtheit entspricht“, merkt Thimm an.