Der Investor hatte schon einmal ein noch größeres Bauvorhaben an dieser Stelle geplant. Den Rechtsstreit des Vereins gegen das Bauamt, das das Vorhaben für zulässig erachtete, gewann der Verein letztinstanzlich 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Auch die neuen Pläne stoßen auf Kritik. So hat sich die Bewertung des Fachbereichs Stadtplanung zum Bauvorhaben innerhalb eines Jahres von Ablehnung in Zustimmung gewandelt. Nunmehr wird im Mai dieses Jahres der beantragten Befreiung von Festsetzungen zur Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Zahl von zwei Vollgeschossen zugestimmt – das wirft bei der FDP-Fraktion Fragen auf. Mathia Specht-Habbel, die Fachsprecherin der Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wohnen, fragt in der
Schriftlichen Anfrage 182/VI, warum das Stadtentwicklungsamt 2023 nun davon ausgeht, dass für das Bauvorhaben der beantragten Befreiung nach §31 Absatz 2 des Baugesetzbuches zur Überschreitung der im Bebauungsplan X-4 festgesetzten Zahl von zwei Vollgeschossen zugestimmt werden kann.
„Uns interessiert, wie das das Amt zu der Bewertung kommt, es sollen nur drei Vollgeschosse gebaut werden, wenn die Gebäudehöhe 13 Meter betragen soll“, sagt Specht-Habbel. Hinzu kommt, dass durch eine Aufschüttung des Hangs nach dem Abriss des früher an dieser Stelle stehenden Hotels jetzt das Straßenniveau zum Bezugspunkt
für die Genehmigung wird mit der Folge, dass der zwar jetzt kleiner geplante Bau dennoch die benachbarten Gebäude überragen wird.