Nach einer kurzen, recht emotionalen Debatte haben sich 393 Bundestagsabgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ausgesprochen. 226 haben bei der namentlichen Abstimmung dagegen votiert, vier haben sich enthalten. Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) selbst gegen das Gesetz gestimmt hat, so hat sie doch den Weg für diese Entscheidung freigemacht, indem sie sie als Gewissensentscheidung deklarierte. Damit ist die sogenannte Fraktionsdisziplin gefallen und die Abgeordneten konnten somit von der Parteilinie abweichen. Das haben auch rund ein Viertel der Unionsfraktionsmitglieder getan.
Das heute beschlossene
Gesetz, das für viele gar nichts ändern wird, für manche aber einfach alles, zieht eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches nach sich. § 1353 Absatz 1 Satz 1 wird künftig wie folgt gefasst: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden – wie bei allen Eheschließungen muss das vom Standesamt beurkundet werden. Somit haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
Die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat 2013 den Gesetzentwurf zur Ehe für alle erarbeitet, dem 2015 dann vom Bundesrat zugestimmt wurde. Ende 2016 kam der Entwurf dann in erster Lesung auf die Tagesordnung des Bundestages, um ihn in den Rechtsausschuss zu überweisen. Dort wurde die Beschlussfassung dann allerdings laut Medienberichten 30 mal vertagt, weil die Regierungsparteien von Union und SPD zu unterschiedliche Ansichten vertraten und eine Debatte im Plenum scheuten. Umso überraschender, dass sich Kanzlerin Merkel dann Anfang dieser Woche für eine Gewissensabstimmung aussprach, weshalb der Entwurf dann am Mittwoch im Rechtsausschuss endlich unabhängig von Koalitionsbindungen beraten werden konnte. In der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause ermöglicht die Mehrheit des deutschen Bundestages also eine Ehe für alle – und nimmt damit das Thema aus dem bevorstehenden Bundetagswahlkampf.