Höchstgrenze bei der Unterbringung von Geflüchteten gefordert
15. August 2018Standpunkt: Unser Standpunkt im September
16. August 2018
Sportstätten für alle, also auch für Menschen mit Behinderungen, müssen sorgfältig geplant und gestaltet werden. Rollstuhlgerecht beispielsweise bedeutet nicht nur, dass keine störenden Stufen und Schwellen im Weg und die Türen breit genug sind, um bequem vom Umkleideraum in die Sporthalle fahren zu können. Rollstuhlgerecht bedeutet auch das Unterbringen der von Rollstuhlfahrern zusätzlich benötigten Sportrollstühlen. Die FDP- und die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung (BVV) haben das Bezirksamt aufgefordert, zu prüfen, wie die geeigneten barrierefreien Hallen für die Sportler mit Handicap gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden können.
„Die Unterbringung der Sportrollstühle ist wichtig, weil diese Sportgeräte von den Sportlern nicht zusammen mit dem ‚normalen‘ Rollstuhl wie ein Hockey- oder Tennisschläger mitgebracht werden können,“ erläutert Mathia Specht-Habbel, FDP-Bezirksverordnete in der BVV, den Antrag. Specht-Habbel befasst sich neben der Schulpolitik unter anderem mit dem Bereich Sport. Die Sportrollstühle müssten in separaten Nebenräumen der Sporthallen untergebracht werden, da sie nicht nur teuer, sondern oftmals auch von verschiedenen Sportlern genutzt würden. „Der Prüfauftrag an das Bezirksamt beinhaltet, diesen Erfordernissen Genüge zu tun,“ so Specht-Habbel. Die Unterbringung der Sportrollstühle müsse auch bei der Hallenvergabe des Bezirkssportbundes angemessen berücksichtigt werden.
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Anmerkung der Redaktion: Die Fichtenberg-Oberschule hat zwischenzeitlich Schuleigenbedarf angemeldet. Da keinerlei Ersatzzeiten zur Verfügung gestellt werden, muss der Behinderten-Sportverein Steglitz e.V. einen Großteil seines Sportbetriebes einstellen.