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Fahrradhäuschen im Bezirk ermöglichen

Hamburger Fahrradhäuschen / an-d, CC-BY-SA 3.0

Hamburger Fahrradhäuschen / an-d, CC-BY-SA 3.0

Nicht nur Diebstahl und Vandalismus vermiesen manchem Radfahrer die Lust aufs Zweirad – in vielen Fällen gibt es auch keinen Platz im Keller, im Hinterhof oder in der Garage, um das oft hochwertige Velo unterzubringen. Abhilfe können abschließbare Fahrradhäuschen in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus schaffen. Die FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat das Bezirksamt aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk sogenannte Fahrradhäuschen errichtet werden können.
Ein Vorbild für die Initiative ist Hamburg. Dort werden die Fahrradhäuschen privat angeschafft und vorrangig auf Privatgrund errichtet. Im Ausnahmefall können die Häuschen auch auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. In Hamburg beispielsweise ist ein Fahrradhäuschen ein meist zwölfeckiger Rundbau aus Stahl und Holz, in dem 12 Fahrräder Platz finden.

„Das Abstellen von Fahrrädern in Hausfluren und Treppenhäusern ist oft wegen Beschädigung und Versperrung von Fluchtwegen unerwünscht oder verboten,“ erläutert Rolf Breidenbach, der sich in der BVV unter anderem mit Umwelt, Naturschutz und Tiefbau beschäftigt, den Antrag der Liberalen. Darüber hinaus seien Fahrräder, die auf der Straße abgestellt würden, Wind und Wetter ausgesetzt und nachts außerdem nicht versichert, „auch wenn sie an eine Laterne angeschlossen werden“, so Breidenbach.

Die BVV Steglitz-Zehlendorf ist dem Antrag der FDP-Fraktion in ihrer Sitzung vom 21. März 2018 gefolgt.

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