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Berlinweit muss der Hort-Gutschein spätestens 3 Monate vor Vertragsbeginn gestellt werden.
Für Schulanfänger bereits mit der Schulanmeldung. Wenn Ihr Kind mit Beginn des Schuljahres, also möglicherweise ab dem 01.08.2017 eine Betreuung benötigt und Sie noch nicht den Antrag gestellt haben, dann stellen Sie bitte umgehend den Antrag und reichen die vollständigen Unterlagen ein. So vermeiden Sie, dass sich ein mögliches Betreuungsproblem für Sie und Ihr Kind in der Ferienzeit und mit Beginn der Schule ergibt.
Die Abgabe des Antrags und der Unterlagen kann postalisch erfolgen (Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Jugendamt, 14163 Berlin). Sie können diesen aber auch im Familienbüro im Rathaus Zehlendorf, Raum E21, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin abgeben.
(Quelle)