Wie eine neue
Studie zum Thema zeigt, mussten die Eigentümer nach dem Raub des Grundstücks durch die Nationalsozialisten 1939 das Handeln des Bezirks in den 1950er und 1960er Jahren als "zweite Arisierung" begreifen. Der Bezirk hat hier eine historische Verantwortung. Concu meint: „Als Wiedergutmachung kommt nur ein Rückverkauf des Grundstücks an die Erben des einstigen Eigentümers in Betracht.“ Sie fügt hinzu: „Nie wieder ist jetzt bedeutet in seiner Konsequenz, bestehendes Unrecht zu korrigieren.“
Die Fraktionsvorsitzende Mathia Specht-Habbel unterstreicht: "Als FDP-Fraktion fühlen wir uns durch das Gutachten von Professor Brechenmacher in unserer Arbeit bestätigt und bestärkt, hier weiter zu machen.
Die stets als Vorwand angeführte Grünanlage gibt es bis heute nicht. Auch die Tatsache, dass das Bezirksamt anderen Eigentümern in der Nachbarschaft Ausnahmegenehmigungen einräumte, bei Familie Wolffsohn jedoch immer wieder die zu realisierende Grünanlage als Hindernis vorbrachte, wirft Fragen auf. Die FDP-Fraktion setzt sich mit einem
Antrag (Drucksache 0803/VI) für weitere Aufarbeitung ein.