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Gemeinschaftsunterkünfte von Schließung bedroht: Wohin mit den Menschen?

Quelle: http://www.willkommensbuendnis-steglitz-zehlendorf.de/

In der Goerzallee und in der Klingsorstraße bestehen seit mehreren Jahren Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.
Der Betreiber Gierso Boardinghause Berlin GmbH hat nun angekündigt, diese beiden und noch drei weitere Standorte zu schließen, wie die zuständige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach in einer Pressemitteilung vom 21. Juni bekanntgab: „Der Betreiber Gierso Boardinghause Berlin GmbH hat mit Schreiben vom 19. Juni 2017 gegenüber dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) angekündigt, die Gemeinschaftsunterkünfte Goerzallee, Klingsorstraße, Rennbahnstraße, Soorstraße und Staakener Straße am Dienstag, den 27. Juni 2017, zu schließen. In den fünf Flüchtlingsunterkünften wohnen gegenwärtig 905 Personen (Stand 20.06.2017, 9.00 Uhr).“

Und zumindest teilweise müssen diese Menschen dann aus ihrem gewohnten Umfeld ausziehen, da die Betreuung vor Ort nicht mehr gewährleistet werden könne. Doch wohin? „Wir prüfen derzeit alle Optionen, wie die jetzt drohende Obdachlosigkeit verhindert werden kann. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und das LAF stehen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und den Bezirksbürgermeistern in einem intensiven Austausch über die Notwendigkeit und den Ablauf des Auszuges“, so Breitenbach.

Auch das Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf kämpft nach eigenen Angaben für eine Offenhaltung der Unterkünfte. Bündnissprecher Günther Schulze teilte mit: „Unser Willkommensbündnis hat sich in den vergangenen Wochen auf allen Ebenen besonders intensiv für eine Lösung eingesetzt, bei der die Schließung der Unterkünfte als letztes Mittel infrage kommen sollte, da es im Kern vor allem um die davon betroffenen Menschen geht. Menschen, die schon lange in der Goerzallee und der Klingsorstraße Zuflucht und in dem dortigen Umfeld eine zumindest vorübergehende neue Heimat gefunden haben.“

Grund für die nun anstehende Kündigung des Vertrages mit dem derzeitigen Betreiber sollen Forderungen gegenüber dem Landesamt sein, die über die Abrechnung der Heimkosten hinausgingen und laut Senatsverwaltung rechtlich nicht begründet seien - eine abschließende Prüfung stehe aber noch aus.

Medienberichten zufolge sei die Obdachlosigkeit der hier im Bezirk betroffenen Geflüchteten ersteinmal abgewendet. Die Kündigung ruhe für 4 Wochen, so das Ergebnis der jüngsten Verhandlungen.