Die Fraktion der Freien Demokraten in der Steglitz-Zehlendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat heute (22.04.) zur Wahrung der Vorgaben aus dem Bezirksverwaltungsgesetz beim Vorsteher der BVV beantragt, am 30. April oder spätestens am 6. Mai eine reguläre BVV abzuhalten. Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht vor, dass mindestens jeden zweiten Monat eine BVV durchzuführen ist. Die letze BVV fand am 19. Februar statt. Sollte sich der Vorsteher hierzu bis Freitag (24.04.) nicht positiv geäußert haben, behält die Fraktion sich rechtliche Schritte vor.
Einer BVV in der Coronakrise steht rechtlich nichts entgegen. "Die BVV und Ausschüsse sind ausdrücklich von den Verbotsregelungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung ausgenommen.", unterstreicht die Fraktionsvorsitzende Mathia Specht-Habbel. "Die Möglichkeit gegenwärtig nur schriftliche Anfragen stellen zu können, ist keine ausreichende Maßnahme zur Umsetzung der Rechte der BVV und ihrer Fraktionen."
Die nächste BVV soll als Präsenzsitzung unter Beachtung des Abstandsgebots so durchgeführt werden, dass alle 55 Bezirksverordneten daran teilnehmen können. Die FDP zeigt sich hierbei offen, ob diese in anderen Räumlichkeiten oder als Videokonferenz stattfindet. Da es sich um einen Nachholtermin handele, sei die Tagesordnung vom 22. April zu übernehmen.
Zur nächsten BVV wird die FDP-Fraktion eine Große Anfrage zur Coronakrise einbringen.