Bereits vor vier Jahren hatte die BVV angeregt, das Amt möge die Zulässigkeit einer Einzelhandelsfläche von 800 Quadratmetern in der Ferdinandstraße 31-35 überprüfen. Bis heute liegt hierzu keine Antwort des Bezirksamtes vor. Fakt ist: Bereits bei Errichtung des Einkaufszentrums in den 1990er Jahren wurde die Geschossflächenzahl (GFZ) überschritten. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche baulich zulässig sind. Das Amt hatte bisher keine weiteren Überschreitungen genehmigt. Doch nun kommt es zu neuen baulichen Tätigkeiten vor Ort. Der Abriss des Glasdaches ist in vollem Gange. Die FDP-Fraktionsvorsitzende Mathia Specht-Habbel meint: „Unsere Glaubwürdigkeit als Bezirk Und Bezirksverordnete gerät ins Wanken, wenn, wie es jetzt den Anschein hat, ein Investor scheibchenweise die GFZ ausweiten kann, obwohl diese schon beim Bau des Ferdinand-Marktes ausgereizt wurde.“
Insbesondere interessiert Specht-Habbel, wie es im Amt nun offensichtlich zu dem Sinneswandel kam. Standen dabei evtl. Regressforderungen des Investors im Raum und hat sich das Rechtsamt dazu positioniert? Sind die derzeitigen baulichen Tätigkeiten statisch unbedenklich? Und: warum hat der zuständige Stadtrat die Bezirksverordneten nicht im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen über das Bauvorhaben unterrichtet?
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