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Ladestationen für E-Bikes
3. August 2017
Nr. 2017/08001/ATH – 02.08.2017
Eine leistungsfähige Verwaltung ist der Schlüssel für eine funktionierende Stadt und somit natürlich auch für einen funktionierenden Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Gleich, ob es um die An-/Ummeldung des Wohnsitzes oder eines Gewerbes geht, ob es sich um die Bewilligung eines Bauantrages oder um die Beantragung neuer Ausweisdokumente handelt: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer erwarten zu Recht von Ihrer Verwaltung, dass sie die steuerfinanzierten Dienstleistungen schnell und unkompliziert erledigt.

 

Leistungsfähige Verwaltung als Schlüssel für einen funktionierenden Bezirk

 

Die Bürgerinnen und Bürger sind aber nicht nur als direkte “Kunden” auf eine leistungsfähige Verwaltung angewiesen, sondern auch mittelbar bei der Bildung, beim Verkehr, bei der Digitalisierung und dem Wohnungsbau. Auch in diesen essentiellen Lebensbereichen ist eine leistungsfähige Verwaltung Grundvoraussetzung, um den Investitionsstau abzubauen und den Bezirk für die Zukunft weiterzuentwickeln.

 

Zum Leitbild einer leistungsfähigen Verwaltung gehört, dass sich diese auf ihre Kernaufgaben konzentriert und sich nicht in jeden Lebensbereich einmischt, sondern Rücksicht auf persönliche Freiheitsrechte nimmt und das eigenverantwortliche Leben der Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Grundsätzlich muss bei allen Aufgaben die Frage gestellt werden, ob die Verwaltung überhaupt diese Tätigkeit ausüben muss, ob nicht auch freie Träger oder ob privatwirtschaftliche Unternehmungen diese günstiger, schneller und effizienter übernehmen können. Die Diskussion zur Staatsaufgabenkritik ist nicht abgeschlossen.

 

Berlin als Stadt, wie auch die jeweiligen Bezirke und damit auch Steglitz-Zehlendorf, ist derzeit von dem Leitbild einer leistungsfähigen Verwaltung weit entfernt. Seit den letzten Jahren ist die kuriose Situation entstanden, dass trotz erheblich gestiegener Steuereinnahmen des Landes der Stillstand fortdauert. Die Organisation der Bezirke ist auf struktureller Ebene historisch bedingt inkonsequent und intransparent. Das Ziel muss eine Verwaltungsreform sein, die in der Lage ist Intransparenz und Blockademechanismen endlich aufzuheben und die Grundlagen für eine funktionierende Verwaltung zu schaffen. Nur so werden wir den zukünftigen Herausforderungen der wachsenden Stadt gerecht.

 

Die Bürger haben einen Anspruch, dass Leistungen möglichst wohnortnah zur Verfügung gestellt werden und die Verantwortlichen in der Verwaltung ebenfalls wohnortnah erreichbar sind. Die Kompetenzen der Bezirke müssen daher bereits mittelfristig gestärkt werden. Um den Aufgaben der wachsenden Stadt gerecht zu werden, müssen die Bezirke sowohl in der Mittelzuweisung als auch in der Personalausstattung stärker berücksichtigt werden. Die Bezirke sollen durch das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlungen für die ihnen zugewiesenen Aufgaben abschließende Entscheidungen treffen können.

 

Durch eine neue Zuweisung der Zuständigkeiten ergeben sich Möglichkeiten, die Verwaltung zu verschlanken, moderne Führungsstrukturen zu implementieren und die Strukturkrise im Bereich des Verwaltungspersonals anzugehen. Hoher Krankenstand und die Pensionierungswelle stellen die Verwaltung in den nächsten Jahren vor Herausforderungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen für ihre Arbeit und ihren Einsatz Anerkennung und Wertschätzung. Weiterhin muss in den zentralen Senatsverwaltungen der Personalbestand für rein administrative Tätigkeiten reduziert und stattdessen an entsprechenden Stellen zusätzliches Personal bereitgestellt werden, die direkte Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. Ein modernes Leistungsmanagementsystem für die Verwaltung, um Ausgaben zukünftig nachhaltig überwachen zu können und frühzeitig gegenzusteuern, ist ein weiterer Kontrollmechanismus, der sinnvoll und notwendig erscheint.

 

Neben einer Fokussierung auf Kernaufgaben muss die Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch modernere Strukturen gesteigert und der Einsatz zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologien sichergestellt werden. Nur durch verbindliche einheitliche Standards in der Informations- und Kommunikationstechnik für die Berliner Verwaltung lässt sich eine effizientere Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung, die ebenfalls Ziel der Reform sein muss, gewährleisten. Bei der Modernisierung der Verwaltung wird der Digitalisierung eine Schlüsselrolle zukommen. Die Umsetzung des E-Government-Gesetzes muss vorrangig angegangen und mit Maßnahmenplänen und ausreichender Haushaltsmitteln hinterlegt werden. werden. Eine digitalisierte Verwaltung kommt allen zugute. Zum einen der Verwaltung selbst, die ihre Abläufe und Entscheidungsprozesse schneller, transparenter und effizienter organisieren kann. Zum anderen profitieren vor allem die Bürgerinnen und Bürger von einer digitalisierten Verwaltung.

 

Wenn Verwaltungsdienstleistungen online verfügbar sind und durchgeführt werden können, spart dies erheblich Zeit, weite Wege und schafft mehr Transparenz. Es profitieren selbst die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsdienstleistungen nicht online in Anspruch nehmen wollen, da in den Bürgerämtern mehr Kapazitäten frei werden. Kurz: Eine digitalisierte Verwaltung ist für alle ein Gewinn.

 

Im Rahmen einer Verwaltungsreform müssen folgende Bereiche vorrangig angegangen werden:

  • eine Prüfung der Verteilung der Aufgaben zwischen Bezirks- und Hauptverwaltung, insbesondere Überarbeitung des Allgemeinen Zuständigkeitskatalogs des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) mit besonderem Bedarf in Hinblick auf die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bürgerämter.
  • eine Neuverteilung von Finanzmitteln zwischen Senat und Bezirken (in der Personal- und Sachmittelausstattung).
  • ein zügiger und umfassender Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik zwischen den Bezirken und der Hauptverwaltung mit einem kohärenten System mit einheitlichen Standards.

 


Initiativen der Fraktion der ‘Freien Demokraten – FDP’ in der BVV Steglitz-Zehlendorf:

  • Drucksache 0044/V – E-Government im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Antrag)
  • Drucksache 0011/V – Anspruch an eine professionelle Servicekultur im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf (große Anfrage)
  • Drucksache 0391/V – Standesämter: Krisentreffen und die Auswirkungen für den Bezirk (große Anfrage)
  • Drucksache 0444/V – Transparenz erhöhen: Schriftliche Beantwortung von Anfragen (Antrag)
  • Drucksache 0377/V – Sitzungsprotokolle veröffentlichen (Antrag)
  • Drucksache 0045/V – Ausweis-/Dokumentenprüfgeräte (Antrag)

 

[ Quelle: BA SZ, F-AGH(PP:SC,FS) ]